IDW S1 + IDW S5 mit AI-gestützter Multiples-Plausibilisierung
Für die Bewertung im Rahmen der Rückkehr aus dem GCC-Raum scheidet das vereinfachte Ertrags- wertverfahren (§§ 199 ff. BewG)aufgrund des Auslandsbezugs aus.
Eingesetzt wird daher einekombinierte Methodik: Die Unternehmensbewertung erfolgt nach IDW S1 (DCF-/Ertragswertverfahren), die ergänzende Bewertung der einzelnenimmateriellen Wirtschaftsgüter – insbesondere Personenmarke und IP-Rechte –nach IDW S5.
Diese Kombination bildet sowohl den Gesamtunternehmenswert alsauch die für den Step-Up nach § 17 Abs. 2 EStG entscheidende Wertallokation auf die einzelnen Vermögensgegen- stände sauber ab.
Als Plausibilisierung kommt eine marktorientierte Multiplikator-Analyse zum Einsatz – und genau hier liegt unsermethodischer Vorteil: Wir setzen auf eine AI-gestützte Peer-Group-Selektion auf Basis der S&P Capital IQ, die aus globalen Datenbanken über semantischeund finanzielle Klassifikatoren tatsächlich vergleichbare Unternehmen identifiziert– in einer Tiefe und Geschwindigkeit, die klassische Auswahlverfahren nichterreichen. Das Ergebnis sind belastbare Multiples, die der Finanzverwaltungstandhalten und die methodische Verteidigungsfähigkeit der gesamten Bewertungdeutlich stärken.
Unser USP: AI-gestützte Peer-Group-Analyse –methodisch tief und marktnah; Der Wert Ihrer Follower und ihr IP lässt sich sodirekt in den Unternehmenswert transformieren.


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