Vereinfachtes Ertragswertverfahren + DCF Plausibilisierung
Für die steuerliche Bewertung kommt das vereinfachte Ertragswertverfahren gemäß §§ 199 ff. BewG zum Einsatz: Der nachhaltig erzielbare Jahresertrag (aus den letzten 3 Jahren normalisiert) wird mit dem gesetzlich festgelegten Kapitalisierungsfaktor (aktuell: 13,75) multipliziert. Das Verfahren ist klar geregelt, vom Finanzamt anerkannt und bietet gleichzeitig Gestaltungsspielräume bei der Normalisierung.
Als Plausibilisierung und für die familieninterne Vereinbarung wurde zusätzlich eine ertragsorientierte Bewertung auf Basis angepasster DCF-Methodik erstellt, die den „wirtschaftlichen“ Unternehmenswert unabhängig vom Steuerrecht abbildet.


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