Methodik & Standardkonformität | IDW S1, IDW S5, IFRS 3, IAS 36, BewG, AStG, UmwStG. Vollständig prüffähig, lückenlos dokumentiert, methodisch stringent. | Häufig nur Multiplikator-Schätzungen oder Bauchwerte aus Vorlagen. Kein anerkannter Standard, oft nicht prüffähig. |
Standhaltung vor Finanzamt & Gericht | Gerichtsfest, finanzamtsfest, anfechtungssicher. Vollständige Begründung jeder Annahme. Begleitung in der Behörden- und Gerichtskommunikation inklusive. | Werden bei steuerlichen Anlässen (§ 6 AStG, § 11 BewG) regelmäßig verworfen. Das Finanzamt setzt dann eigene – meist deutlich höhere – Werte fest. |
| Minimal. Saubere Bewertung = wenig Nachverhandlung mit dem Finanzamt, geringes Risiko der Anfechtung. | Sehr hoch. Verworfene Wegzugsbewertungen lösen Steuernachzahlungen + 6 % Zinsen p. a. + Säumniszuschläge aus. Eine „gesparte“ Bewertung wird zur fünf- bis sechsstelligen Nachzahlung. |
Vermögensschadenhaftpflicht | 4 Mio. EUR Deckungssumme – pro Mandat. Echter finanzieller Rückhalt, falls etwas schiefgeht. | Häufig keine oder nur Mindestversicherung. Im Schadensfall haftet der Mandant, nicht der Anbieter. |
| Ab 4.800 € zzgl. USt. Boutique-Konditionen für Big-Four-Qualität. Keine Stundenüberraschungen. | „Schnell und billig“ ab 500–1.500 € – meist mit Platzhalter-Annahmen, ohne Plausibilisierung. Signifkantes Risiko für sehr hohe Folgekosten! |
Reaktion & Erreichbarkeit | Antwort am selben Tag. Erstgespräch in derselben Woche. Persönliche Erreichbarkeit über Europa und Asien. | Tickets, Rückrufe, wechselnde Ansprechpartner. |
Verhandlungs- & Argumentationsstärke | Wir liefern nicht nur Zahlen, sondern Argumente, die standhalten – im Verhandlungsraum, beim Notar und vor Behörden. | Zahl ohne Begründung. Bei Gegenwind nicht verteidigbar. Methodisch nicht belastbar, daher wertlos. |