Liquidationswertverfahren
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Liquidationswertverfahren – Unternehmenswert bei Stilllegung und Insolvenz korrekt ermitteln
Das Liquidationswertverfahren ermittelt den Wert, den ein Unternehmen bei geordneter oder gezwungener Auflösung durch Einzelveräußerung seiner Vermögensgegenstände erzielen würde. Maßgeblich sind die tatsächlich erzielbaren Veräußerungserlöse – keine Buchwerte, keine Fortführungsannahmen. Von diesen Erlösen werden sämtliche Verbindlichkeiten, Abwicklungskosten und Steuern abgezogen.
In der Bewertungspraxis hat das Liquidationswertverfahren eine besondere Doppelrolle: Erstens ist es die alleinige Bewertungsgrundlage, wenn ein Unternehmen tatsächlich aufgelöst werden soll (echte Liquidation). Zweitens dient der Liquidationswert als absolute Wertuntergrenze in jedem anderen Bewertungskontext: Kein vernünftiger Käufer zahlt mehr als den Liquidationswert, wenn er das Unternehmen ebensogut liquidieren könnte.
Schritte der Liquidationswertermittlung
Schritt 1: Inventarisierung und Einzelbewertung der Vermögensgegenstände
Alle Vermögensgegenstände des Unternehmens werden inventarisiert und zu den voraussichtlich erzielbaren Veräußerungswerten bewertet: Anlagevermögen (Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien), Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere) und immaterielle Werte (sofern separat veräußerbar). Der Liquidationswert liegt regelmäßig deutlich unter dem Buchwert.
Schritt 2: Abzug von Verbindlichkeiten und Abwicklungskosten
Von den Bruttoerlösen werden alle Verbindlichkeiten (Bankdarlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Rückstellungen) sowie Abwicklungskosten (Sozialplankosten, Steuerverbindlichkeiten, Leasingkündigungs-Pönalen, Maklerhonorare etc.) abgezogen. Häufig machen diese Kosten einen erheblichen Teil des Bruttoerlöses aus.
Schritt 3: Nettoliquidationswert
Der verbleibende Betrag ist der Nettoliquidationswert – das, was den Gesellschaftern oder Gläubigern nach vollständiger Abwicklung verbleibt. Dieser Wert ist der Maßstab des Best-Interest-Tests nach StaRUG und die Vergleichsgröße in Insolvenzplanverfahren.
Geordnete vs. erzwungene Liquidation
Bei einer geordneten Liquidation (ausreichend Zeit für sorgfältigen Verkauf) sind höhere Erlöse erzielbar als bei einer erzwungenen Liquidation (schneller Zwangsverkauf unter Zeitdruck). Valuation Partners differenziert explizit zwischen diesen Szenarien und begründet, welches Szenario im Einzelfall maßgeblich ist.
Anwendungsbereiche & Grenzen
Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist ein bewährtes Instrument — mit klaren Stärken und bekannten Grenzen, die wir offen kommunizieren.
Grenzen & Einschränkungen
- Unterschätzt den Wert fortführungsfähiger Unternehmen stark
- Immaterielle Werte (Kundenstamm, Marken, Mitarbeiter) gehen bei Liquidation verloren
- Erlöse bei Zwangsliquidation sind schwer vorhersagbar
- Kein Maß für den Wert des laufenden Geschäftsbetriebs
- Als alleinige Methode nur bei tatsächlich geplanter Liquidation angemessen
- Unterschiedliche Ergebnisse je nach Liquidationszeitraum und Marktbedingungen
Stärken & Anwendungsfälle
- Absolute Wertuntergrenze – fundiert und im Bewertungsrecht anerkannt
- Unverzichtbar in Insolvenz-, StaRUG- und Sanierungsverfahren
- Kein Prognoserisiko: basiert auf greifbaren Vermögenswerten
- Gibt Gläubigern klare Grundlage für Verhandlungen über Sanierungspläne
- Erkennbar konservativ – weniger angreifbar als zukunftsorientierte Bewertungen
- Schnell erstellbar bei guter Datenlage
Abgrenzung zu anderen Bewertungsmethoden
Kriterium | Diese Methode | Andere Anbieter |
Annahme | Unternehmensauflösung (No Going Concern) | Ertragswert/DCF: Fortführung (Going Concern) |
Werthöhe | Immer Untergrenze | Ertragswert/DCF: Regelmäßig höher |
Immaterielle Werte | Verloren oder minimal | Ertragswert/DCF: Im Ertrag enthalten |
Einsatz als Hauptmethode | Nur bei geplanter Liquidation | Ertragswert/DCF: Standard für Fortführung |
StaRUG / Insolvenz | Zentraler Maßstab (Best Interest Test) | DCF: Fortführungswert als Gegenpol |
Steuerlich | Nicht maßgeblich | IDW S1/VEWV: Maßgebliche Methoden |
Ihr Mehrwert mit Valuation Partners


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Weitere Bewertungsmethoden
Liquidationswert als Grundlage für Sanierungsentscheidung oder Gläubigerschutz.
Dr. Martin Moll
StB / WP
Leonard Lissowski
Ext. Advisor
Häufige Fragen
Liquidationswertverfahren
Im Insolvenzverfahren ist der Liquidationswert auf mehreren Ebenen relevant: als Maßstab für den Insolvenzplan (kein Gläubiger darf durch den Plan schlechter gestellt werden als bei Liquidation), als Grundlage für Verhandlungen zwischen Insolvenzverwalter und potenziellem Erwerber und als Untergrenze für Vergleichsangebote. Valuation Partners erstellt Liquidationsgutachten, die diesen Anforderungen prüfungssicher genügen.
Beide Konzepte bewerten die Vermögensgegenstände eines Unternehmens – aber mit unterschiedlicher Zielsetzung. Der Substanzwert (Reproduktionswert) bewertet zu Wiederbeschaffungskosten: Was kostet es, das Vermögen neu zu schaffen? Der Liquidationswert bewertet zu erzielbaren Veräußerungspreisen: Was bringt das Vermögen bei Verkauf? Der Liquidationswert liegt fast immer unter dem Substanzwert, da Liquidationsrabatten und Veräußerungskosten den Erlös mindern.
Ja – und das ist sogar der Regelfall in StaRUG-Verfahren: Der Restrukturierungsplan zeigt auf, dass der Fortführungswert (bei erfolgreicher Sanierung) den Liquidationswert übersteigt. Diese Differenz bildet den 'Sanierungs-Mehrwert', der zwischen den Stakeholdern verhandelt wird. Valuation Partners erstellt beide Gutachten – Liquidationswert und Fortführungswert – für den vollständigen Sanierungsvergleich.
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