Vereinfachtes Ertragswertverfahren + DCF Plausibilisierung
Fuer die steuerliche Bewertung kommt das vereinfachte Ertragswertverfahren gemaess SS 199 ff. BewG zum Einsatz: Der nachhaltig erzielbare Jahresertrag (aus den letzten 3 Jahren normalisiert) wird mit dem gesetzlich festgelegten Kapitalisierungsfaktor (aktuell: 13,75) multipliziert. Das Verfahren ist klar geregelt, vom Finanzamt anerkannt und bietet gleichzeitig Gestaltungsspielraeume bei der Normalisierung.
Als Plausibilisierung und fuer die familieninterne Vereinbarung wurde zusaetzlich eine ertragsorientierte Bewertung auf Basis angepasster DCF-Methodik erstellt, die den „wirtschaftlichen“ Unternehmenswert unabhaengig vom Steuerrecht abbildet.


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