Vereinfachtes Ertragswertverfahren (VEWV)
.jpg)
Das Vereinfachte Ertragswertverfahren (VEWV) – steuerliche Standardmethode nach BewG erklärt
Das VEWV ist in den §§ 199–203 des Bewertungsgesetzes (BewG) geregelt und wird von Finanzbehörden zur Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen herangezogen. Es basiert auf einem vereinfachten, schematisierten Verfahren: Der nachhaltig erzielbare Jahresertrag wird durch Aufsummierung der letzten drei Jahresergebnisse und Division durch den vorgeschriebenen Kapitalisierungsfaktor auf den Steuerwert umgerechnet.
Die Stärke des VEWV liegt in seiner Einfachheit und Nachvollziehbarkeit: Es benötigt wenige Eingangsdaten und liefert schnell ein Ergebnis. Seine Schwäche: Der feste Kapitalisierungsfaktor berücksichtigt keine unternehmensspezifischen Risiken, und die standardisierte Ertragsnormierung kann atypische Situationen nicht sachgerecht abbilden. In der Praxis liegen VEWV-Werte häufig deutlich über dem tatsächlichen Unternehmens-Verkehrswert – was zu unnötig hoher Schenkung- oder Erbschaftsteuer führt.
Wie funktioniert das Vereinfachte Ertragswertverfahren?
Schritt 1: Ermittlung des Jahresertrags
Der maßgebliche Jahresertrag ergibt sich aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre der steuerlichen Ergebnisse. Ausgangspunkt ist das bilanziell ausgewiesene Jahresergebnis, das um bestimmte Sondereinflüsse bereinigt wird (z.B. einmalige Erträge, periodenfremde Aufwendungen, nicht betriebsnotwendige Erträge). Ziel ist die Ableitung eines 'nachhaltigen' Ertrags, der die künftige Ertragskraft repräsentiert.
Schritt 2: Multiplikation mit dem Kapitalisierungsfaktor
Der so ermittelte Jahresertrag wird mit dem gesetzlich bestimmten Kapitalisierungsfaktor multipliziert. Dieser Faktor ergibt sich aus dem Kehrwert des Kapitalisierungszinssatzes, der sich aus dem Basiszins (Bundesbank) zzgl. eines fixen Risikozuschlags von 4,5 Prozentpunkten zusammensetzt. Er wird jährlich neu festgesetzt.
Schritt 3: Additionsposten und Ergebnis
Zum Ertragswert werden bestimmte Vermögensposten hinzugerechnet, die nicht in der Ertragsrechnung abgebildet sind (z.B. nicht betriebsnotwendiges Vermögen). Das Ergebnis ist der steuerliche Unternehmenswert nach VEWV – maßgeblich für die Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Alternative: Gutachten nach IDW S1
Als Alternative erkennt das Finanzamt einen individuell ermittelten niedrigeren gemeinen Wert an (§ 11 Abs. 2 Satz 5 BewG) – wenn dieser durch ein methodisch einwandfreies Sachverständigengutachten nachgewiesen wird. In der Praxis ergibt ein IDW S1-Gutachten regelmäßig einen niedrigeren Wert als das VEWV.
Anwendungsbereiche & Grenzen
Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist ein bewährtes Instrument — mit klaren Stärken und bekannten Grenzen, die wir offen kommunizieren.
Grenzen & Einschränkungen
- Schematischer Kapitalisierungsfaktor berücksichtigt keine unternehmensspezifischen Risiken
- Häufig höhere Werte als die tatsächliche Marktwert – führt zu überhöhter Steuerlast
- Ungeeignet bei unrepräsentativen Vergangenheitserträgen (z.B. Corona-Einbruch, Sonderfaktoren)
- Kein Abzug für inhaberspezifische Erträge, die nicht übertragbar sind
- Nicht geeignet für Transaktionen, gerichtliche Verfahren oder institutionelle Investoren
- Keine Differenzierung nach Wachstumsphasen oder Unternehmensreife
Stärken & Anwendungsfälle
- Einfache Handhabung: wenige Eingangsdaten, schnelles Ergebnis
- Gesetzlich verankert und von Finanzbehörden unmittelbar akzeptiert
- Geeignet für erste Orientierung und Planungszwecke
- Kein externer Gutachter erforderlich, wenn keine Optimierung angestrebt wird
- Anerkannt als Referenzwert für steuerliche Zwecke (Erbschaft, Schenkung)
Abgrenzung zu anderen Bewertungsmethoden
Kriterium | Diese Methode | Andere Anbieter |
Gesetzliche Basis | BewG §§ 199–203 – gesetzlich normiert | IDW S1: Berufsstandard WP; DCF: keine Norm |
Aufwand | Gering – wenige Daten benötigt | Mittel bis hoch – detaillierte Planung erforderlich |
Steuerliche Anerkennung | Unmittelbar – Standardmethode des Finanzamts | IDW S1: anerkannt als Gegengutachten; DCF: nur mit Begründung |
Präzision | Niedrig – schematisch, keine Risikoindividualisierung | Hoch – unternehmensspezifisch und zukunftsorientiert |
Typisches Ergebnis | Häufig zu hoch (Steuernachteil) | In der Regel niedriger (Steuerersparnis möglich) |
Empfohlene Anwendung | Erste Orientierung und einfache Fälle | Steueroptimierung, Transaktionen, Streitigkeiten |
Ihr Mehrwert mit Valuation Partners


.avif)
.avif)
.avif)
Weitere Bewertungsmethoden
VEWV-Wert zu hoch? Lassen Sie das Potenzial eines Gegengutachtens prüfen.
Dr. Martin Moll
StB / WP
Leonard Lissowski
Ext. Advisor
Häufige Fragen
Vereinfachtes Ertragswertverfahren (VEWV)
Ja. Das Finanzamt ist verpflichtet, einen niedrigeren gemeinen Wert anzuerkennen, wenn er durch ein methodisch einwandfreies Gutachten eines Sachverständigen nachgewiesen wird (§ 11 Abs. 2 Satz 5 BewG). Ein Einspruch gegen den Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheid ist innerhalb eines Monats ab Bescheiderhalt möglich. Valuation Partners erstellt Gegengutachten auch nach bereits ergangenem Steuerbescheid.
Der Kapitalisierungsfaktor nach BewG wird jährlich auf Basis des Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank neu festgesetzt. Er hat sich in den letzten Jahren durch das veränderte Zinsumfeld erheblich verändert. Im aktuellen Hochzinsumfeld ist der Faktor niedriger als in der Niedrigzinsphase – was VEWV-Werte tendenziell reduziert. Bitte sprechen Sie uns für den aktuellen Wert an.
Ja. Das VEWV gilt für alle Formen von Betriebsvermögen im Sinne des ErbStG – also auch für GmbH & Co. KGs, OHGs, KGs und Einzelunternehmen. Lediglich bei Unternehmen, für die das VEWV 'offensichtlich ungeeignet' ist (§ 200 Abs. 1 Satz 2 BewG), ist ein anderes Verfahren anzuwenden. Wann Ungeeignetheit vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Nein – aber es ist in den meisten Fällen wirtschaftlich sinnvoll. Ohne Gutachten setzt das Finanzamt den VEWV-Wert an, was regelmäßig zu überhöhter Steuerbemessungsgrundlage führt. Ob ein Gegengutachten lohnt, hängt von der Unternehmensgröße, dem VEWV-Wert und dem anwendbaren Steuersatz ab. Sprechen Sie uns an – wir schätzen die Wirtschaftlichkeit schnell und kostenlos ein.
.jpg)
.jpg)
.jpg)