Transaktion & Unternehmensstruktur

Umwandlungen & Einbringungen

Ob Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Einbringung in eine Kapitalgesellschaft: Jede Umwandlung benötigt eine rechtlich einwandfreie Wertfeststellung. Wir erstellen prüfungsfähige Bewertungsgutachten, die bei Notar, Handelsregister und Finanzamt Bestand haben.

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Bewertungen im Venture-Capital-Kontext

Bewertung bei Umwandlungen und Einbringungen – rechtssicher nach UmwG und UmwStG

Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) – Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Vermögensübertragung – sind gesellschaftsrechtlich und steuerlich komplexe Vorgänge, bei denen eine Unternehmensbewertung nicht nur empfehlenswert, sondern häufig gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Wertverhältnisse zwischen den beteiligten Rechtsträgern müssen sauber dokumentiert sein, um das Umtauschverhältnis bei Verschmelzungen festzulegen und steuerliche Risiken zu vermeiden.

Bei Einbringungen – zum Beispiel der Einbringung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine GmbH – kommt es entscheidend auf die Wertermittlung des einzubringenden Vermögens an, da diese den Wert der auszugebenden Gesellschaftsanteile bestimmt. Valuation Partners erstellt sämtliche Bewertungsunterlagen, die Notar, Handelsregister und Finanzamt erwarten – methodisch korrekt, nachvollziehbar dokumentiert und abstimmungsbereit.

  • Bewertung für alle UmwG-Vorgänge: Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Übertragung
  • Einbringungsbewertungen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbHs
  • Prüfungsfähige Gutachten für Notar, Handelsregister und Finanzamt
  • Steuerliche Optimierung des Einbringungswerts (unter-/oberhalb Buchwert)
  • Abstimmung mit begleitetem Steuerberater oder Notar auf Wunsch
  • Dokumentation nach IDW S1 oder vereinfachten Standards je nach Anforderung

Relevante Methoden für diesen Anlass

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IDW S1 – Objektiviertes Ertragswertverfahren
Substanzwertverfahren
Vereinfachtes Ertragswertverfahren (VEWV)

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Dr. Martin Moll

StB / WP

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Leonard Lissowski

Ext. Advisor

Häufige Fragen

Arbeitet Valuation Partners auch mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen?

Ja. Wir bieten StB und WP die Möglichkeit, Unternehmensbewertungen auszulagern – als White-Label-Leistung oder in gemeinsamer Leistungserbringung. Kanzleien können so ihren Mandanten valide Bewertungen anbieten, ohne eigene Kapazitäten aufzubauen. Sprechen Sie uns gerne auf eine Kooperationsvereinbarung an.

Welche Unterlagen werden für eine Unternehmensbewertung benötigt?

In der Regel: die letzten drei Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, eine integrierte Unternehmensplanung (GuV, Bilanz, Cashflow für 3–5 Jahre), relevante Verträge sowie Informationen zu Sondereffekten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Datenerhebungsprozess.

Was ist der Unterschied zwischen einer indikativen Bewertung und einem IDW S1-Gutachten?

Eine indikative Bewertung liefert schnell eine fundierte Werteinschätzung – ideal für erste Verhandlungen oder interne Entscheidungen. Ein IDW S1-Gutachten ist ein formelles Sachverständigengutachten nach höchsten fachlichen Standards. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar und eignet sich für Gerichte, Finanzbehörden und gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen.

Wie lange dauert eine Unternehmensbewertung?

Je nach Umfang und Komplexität zwischen zwei und sechs Wochen ab Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Bei zeitkritischen Anlässen bieten wir schnelle indikative Ersteinschätzungen an, die deutlich kurzfristiger vorliegen können. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Zeitbedarf.

Was kostet eine Unternehmensbewertung bei Valuation Partners?

Vereinfachte Bewertungen (z. B. nach VEWV) starten ab 4.800 Euro zzgl. USt. Der genaue Aufwand hängt von Komplexität, Bewertungsanlass und dem benötigten Standard ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, individuell zugeschnittenes Angebot mit klarer Aufwandsschätzung.

Wann brauche ich eine professionelle Unternehmensbewertung?

Immer dann, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen von einem objektiven Unternehmenswert abhängen: beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen, bei steuerlichen Vorgängen (Erbschaft, Schenkung, Wegzug), bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, in Streitigkeiten oder vor Gericht sowie bei der Planung einer Unternehmensnachfolge. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz, stärkt Ihre Verhandlungsposition und verhindert steuerliche oder rechtliche Nachteile.