Wegzug & Entstrickung (§ 6 AStG)
Wer als GmbH-Gesellschafter Deutschland verlässt, löst die Wegzugsteuer nach § 6 AStG aus. Grundlage ist der gemeine Wert der Anteile – und den sollten Sie nicht dem Finanzamt überlassen.

Bewertungen im Venture-Capital-Kontext
Unternehmensbewertung bei Wegzug und Entstrickung – § 6 AStG und Entstrickungsbesteuerung
Der Wegzug natürlicher Personen, die wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (mindestens 1%) halten, löst nach § 6 AStG die Wegzugsteuer aus: Auf den Unterschied zwischen dem gemeinen Wert der Anteile und den Anschaffungskosten wird Einkommensteuer erhoben, als ob die Anteile veräußert worden wären. Ein ähnlicher Effekt tritt bei der körperschaftsteuerlichen Entstrickung auf, wenn Wirtschaftsgüter das deutsche Besteuerungsrecht verlassen.
Der gemeine Wert der Beteiligung ist dabei der Dreh- und Angelpunkt: Je niedriger er angesetzt wird, desto geringer ist die Steuerlast. Valuation Partners erstellt Gutachten zum gemeinen Wert, die das Finanzamt anerkennt und die den Steuerpflichtigen vor einer überhöhten Bewertung durch die Behörde schützen. Wir koordinieren uns eng mit dem steuerlichen Berater für den Wegzugsfall.
- Bewertung für Wegzugsteuer nach § 6 AStG (wesentliche Beteiligungen)
- Entstrickungsbewertung bei Verlagerung von Wirtschaftsgütern ins Ausland
- Niedrigster vertretbarer gemeiner Wert zum Stichtag
- Berücksichtigung aller wertmindernden Faktoren und Risiken
- Abstimmung mit dem steuerlichen Wegzugsberater
- Präzise Dokumentation des Bewertungsstichtags
Relevante Methoden für diesen Anlass
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Multiplikatorverfahren (Market Approach)
Das Multiplikatorverfahren bewertet ein Unternehmen durch Vergleich mit Transaktionspreisen oder Börsenbewertungen ähnlicher Unternehmen. Es liefert schnelle Orientierung und einen marktnormierten Wertanker – und ist in der M&A-Praxis unverzichtbar.
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DCF / Discounted Cash Flow-Verfahren
Das Discounted Cash Flow-Verfahren ist international der Standard für Unternehmensbewertungen in M&A-Transaktionen. Es bewertet ein Unternehmen auf Basis abgezinster freier Cashflows – transparent, zukunftsorientiert und kapitalmarktkonform.
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IDW S1 – Objektiviertes Ertragswertverfahren
Das IDW S1-Gutachten ist der höchste Standard in der deutschen Unternehmensbewertung. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar, von Gerichten und Behörden anerkannt – und die einzige Methode, die in allen kritischen Situationen rechtssicher standhält.
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Vereinfachtes Ertragswertverfahren (VEWV)
Das Vereinfachte Ertragswertverfahren (VEWV) ist die gesetzlich vorgesehene Standardmethode für die steuerliche Bewertung von Unternehmen und Anteilen. Es ist schnell anwendbar – führt aber häufig zu überhöhten Werten und damit zu vermeidbarer Steuerbelastung.
Bereit für Ihre Bewertung?
Dr. Martin Moll
StB / WP
Leonard Lissowski
Ext. Advisor
Häufige Fragen
Ja. Wir bieten StB und WP die Möglichkeit, Unternehmensbewertungen auszulagern – als White-Label-Leistung oder in gemeinsamer Leistungserbringung. Kanzleien können so ihren Mandanten valide Bewertungen anbieten, ohne eigene Kapazitäten aufzubauen. Sprechen Sie uns gerne auf eine Kooperationsvereinbarung an.
In der Regel: die letzten drei Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, eine integrierte Unternehmensplanung (GuV, Bilanz, Cashflow für 3–5 Jahre), relevante Verträge sowie Informationen zu Sondereffekten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Datenerhebungsprozess.
Eine indikative Bewertung liefert schnell eine fundierte Werteinschätzung – ideal für erste Verhandlungen oder interne Entscheidungen. Ein IDW S1-Gutachten ist ein formelles Sachverständigengutachten nach höchsten fachlichen Standards. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar und eignet sich für Gerichte, Finanzbehörden und gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen.
Je nach Umfang und Komplexität zwischen zwei und sechs Wochen ab Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Bei zeitkritischen Anlässen bieten wir schnelle indikative Ersteinschätzungen an, die deutlich kurzfristiger vorliegen können. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Zeitbedarf.
Vereinfachte Bewertungen (z. B. nach VEWV) starten ab 4.800 Euro zzgl. USt. Der genaue Aufwand hängt von Komplexität, Bewertungsanlass und dem benötigten Standard ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, individuell zugeschnittenes Angebot mit klarer Aufwandsschätzung.
Immer dann, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen von einem objektiven Unternehmenswert abhängen: beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen, bei steuerlichen Vorgängen (Erbschaft, Schenkung, Wegzug), bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, in Streitigkeiten oder vor Gericht sowie bei der Planung einer Unternehmensnachfolge. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz, stärkt Ihre Verhandlungsposition und verhindert steuerliche oder rechtliche Nachteile.
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