Bewertung nach UmwStG
Das Umwandlungssteuergesetz eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Umwandlungen und Einbringungen steuerneutral durchzuführen. Die Wahl des richtigen Wertansatzes ist dabei entscheidend – und erfordert eine sorgfältige Bewertung.

Bewertungen im Venture-Capital-Kontext
Bewertung nach UmwStG – steuerneutrale Umwandlungen und Einbringungen korrekt bewerten
Das UmwStG regelt die steuerlichen Folgen von Umwandlungen im Sinne des UmwG sowie von Einbringungen in Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen. Kernmerkmal ist die Möglichkeit, stille Reserven durch Ansatz der Buch- oder Zwischenwerte nicht sofort aufzudecken – was erhebliche Steuervergünstigungen ermöglicht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bewertung korrekt durchgeführt und dokumentiert wird.
Valuation Partners unterstützt bei der Ermittlung und Dokumentation der maßgeblichen Wertansätze für UmwStG-Vorgänge: Buchwertansatz, Zwischenwertansatz oder gemeiner Wert. Wir stellen sicher, dass alle Voraussetzungen für die steuergünstige Behandlung eingehalten werden, und dokumentieren die Bewertung in einem Format, das Finanzamt und Steuerberater zuverlässig nutzen können.
- Buchwertansatz, Zwischenwertansatz oder gemeiner Wert – wir ermitteln die richtigen Werte
- Dokumentation aller stillen Reserven und latenten Steuern
- Enge Abstimmung mit dem begleitenden Steuerberater
- Gutachten für alle UmwStG-relevanten Vorgänge (§§ 3-25 UmwStG)
- Risikominimierung: Keine versehentliche Aufdeckung stiller Reserven
- Beratung zur optimalen Gestaltung des Einbringungs- bzw. Übertragungswerts
Relevante Methoden für diesen Anlass
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Multiplikatorverfahren (Market Approach)
Das Multiplikatorverfahren bewertet ein Unternehmen durch Vergleich mit Transaktionspreisen oder Börsenbewertungen ähnlicher Unternehmen. Es liefert schnelle Orientierung und einen marktnormierten Wertanker – und ist in der M&A-Praxis unverzichtbar.
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DCF / Discounted Cash Flow-Verfahren
Das Discounted Cash Flow-Verfahren ist international der Standard für Unternehmensbewertungen in M&A-Transaktionen. Es bewertet ein Unternehmen auf Basis abgezinster freier Cashflows – transparent, zukunftsorientiert und kapitalmarktkonform.
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IDW S1 – Objektiviertes Ertragswertverfahren
Das IDW S1-Gutachten ist der höchste Standard in der deutschen Unternehmensbewertung. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar, von Gerichten und Behörden anerkannt – und die einzige Methode, die in allen kritischen Situationen rechtssicher standhält.
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Vereinfachtes Ertragswertverfahren (VEWV)
Das Vereinfachte Ertragswertverfahren (VEWV) ist die gesetzlich vorgesehene Standardmethode für die steuerliche Bewertung von Unternehmen und Anteilen. Es ist schnell anwendbar – führt aber häufig zu überhöhten Werten und damit zu vermeidbarer Steuerbelastung.
Bereit für Ihre Bewertung?
Dr. Martin Moll
StB / WP
Leonard Lissowski
Ext. Advisor
Häufige Fragen
Ja. Wir bieten StB und WP die Möglichkeit, Unternehmensbewertungen auszulagern – als White-Label-Leistung oder in gemeinsamer Leistungserbringung. Kanzleien können so ihren Mandanten valide Bewertungen anbieten, ohne eigene Kapazitäten aufzubauen. Sprechen Sie uns gerne auf eine Kooperationsvereinbarung an.
In der Regel: die letzten drei Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, eine integrierte Unternehmensplanung (GuV, Bilanz, Cashflow für 3–5 Jahre), relevante Verträge sowie Informationen zu Sondereffekten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Datenerhebungsprozess.
Eine indikative Bewertung liefert schnell eine fundierte Werteinschätzung – ideal für erste Verhandlungen oder interne Entscheidungen. Ein IDW S1-Gutachten ist ein formelles Sachverständigengutachten nach höchsten fachlichen Standards. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar und eignet sich für Gerichte, Finanzbehörden und gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen.
Je nach Umfang und Komplexität zwischen zwei und sechs Wochen ab Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Bei zeitkritischen Anlässen bieten wir schnelle indikative Ersteinschätzungen an, die deutlich kurzfristiger vorliegen können. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Zeitbedarf.
Vereinfachte Bewertungen (z. B. nach VEWV) starten ab 4.800 Euro zzgl. USt. Der genaue Aufwand hängt von Komplexität, Bewertungsanlass und dem benötigten Standard ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, individuell zugeschnittenes Angebot mit klarer Aufwandsschätzung.
Immer dann, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen von einem objektiven Unternehmenswert abhängen: beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen, bei steuerlichen Vorgängen (Erbschaft, Schenkung, Wegzug), bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, in Streitigkeiten oder vor Gericht sowie bei der Planung einer Unternehmensnachfolge. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz, stärkt Ihre Verhandlungsposition und verhindert steuerliche oder rechtliche Nachteile.
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