Fairness Opinions
Eine Fairness Opinion ist das formale Instrument, mit dem Vorstände, Aufsichtsräte oder Gesellschafter bestätigen lassen, dass ein Transaktionspreis finanziell angemessen ist. Valuation Partners erstellt unabhängige, methodisch fundierte Fairness Opinions für M&A-Transaktionen jeder Größenordnung.

Bewertungen im Venture-Capital-Kontext
Fairness Opinion – unabhängige Beurteilung der finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen
Bei Unternehmenstransaktionen – insbesondere bei verbundenen Parteien, Squeeze-outs, Going-Private-Transaktionen oder Akquisitionen durch Mehrheitsgesellschafter – tragen Entscheidungsträger eine besondere Verantwortung gegenüber Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern. Eine Fairness Opinion schafft hier Transparenz: Sie ist eine unabhängige, schriftliche Bestätigung, dass der vereinbarte oder vorgeschlagene Transaktionspreis aus finanzieller Sicht fair und angemessen ist.
Valuation Partners erstellt Fairness Opinions auf Basis einer vollständigen Unternehmensbewertung unter Anwendung mehrerer Methoden (DCF, Ertragswert, Multiplikatoren, Prämienanalyse). Wir sind von Käufer und Verkäufer unabhängig – keine Interessenkonflikte, keine Doppelfunktionen. Die resultierende Opinion ist prüfungssicher, rechtlich belastbar und genügt den Anforderungen institutioneller Investoren und Gerichte.
- Formale Fairness Opinion als schriftliche Urkunde für das Transaktionsdossier
- Unabhängig von Käufer, Verkäufer und deren Beratern
- Auf Basis mehrerer Bewertungsmethoden (DCF, Ertragswert, Multiplikatoren)
- Einsetzbar bei M&A, Squeeze-out, Going Private, konzerninternen Transaktionen
- Schützt Vorstände und Aufsichtsräte vor Haftungsrisiken
- Transparent dokumentiert und prüfbar durch unabhängige Wirtschaftsprüfer
Relevante Methoden für diesen Anlass
Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing eli mattis sit phasellus mollis sit aliquam sit nullam.
.jpg)
Multiplikatorverfahren (Market Approach)
Das Multiplikatorverfahren bewertet ein Unternehmen durch Vergleich mit Transaktionspreisen oder Börsenbewertungen ähnlicher Unternehmen. Es liefert schnelle Orientierung und einen marktnormierten Wertanker – und ist in der M&A-Praxis unverzichtbar.
.jpg)
DCF / Discounted Cash Flow-Verfahren
Das Discounted Cash Flow-Verfahren ist international der Standard für Unternehmensbewertungen in M&A-Transaktionen. Es bewertet ein Unternehmen auf Basis abgezinster freier Cashflows – transparent, zukunftsorientiert und kapitalmarktkonform.
.jpg)
IDW S1 – Objektiviertes Ertragswertverfahren
Das IDW S1-Gutachten ist der höchste Standard in der deutschen Unternehmensbewertung. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar, von Gerichten und Behörden anerkannt – und die einzige Methode, die in allen kritischen Situationen rechtssicher standhält.
.jpg)
Vereinfachtes Ertragswertverfahren (VEWV)
Das Vereinfachte Ertragswertverfahren (VEWV) ist die gesetzlich vorgesehene Standardmethode für die steuerliche Bewertung von Unternehmen und Anteilen. Es ist schnell anwendbar – führt aber häufig zu überhöhten Werten und damit zu vermeidbarer Steuerbelastung.
Bereit für Ihre Bewertung?
Dr. Martin Moll
StB / WP
Leonard Lissowski
Ext. Advisor
Häufige Fragen
Ja. Wir bieten StB und WP die Möglichkeit, Unternehmensbewertungen auszulagern – als White-Label-Leistung oder in gemeinsamer Leistungserbringung. Kanzleien können so ihren Mandanten valide Bewertungen anbieten, ohne eigene Kapazitäten aufzubauen. Sprechen Sie uns gerne auf eine Kooperationsvereinbarung an.
In der Regel: die letzten drei Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, eine integrierte Unternehmensplanung (GuV, Bilanz, Cashflow für 3–5 Jahre), relevante Verträge sowie Informationen zu Sondereffekten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Datenerhebungsprozess.
Eine indikative Bewertung liefert schnell eine fundierte Werteinschätzung – ideal für erste Verhandlungen oder interne Entscheidungen. Ein IDW S1-Gutachten ist ein formelles Sachverständigengutachten nach höchsten fachlichen Standards. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar und eignet sich für Gerichte, Finanzbehörden und gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen.
Je nach Umfang und Komplexität zwischen zwei und sechs Wochen ab Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Bei zeitkritischen Anlässen bieten wir schnelle indikative Ersteinschätzungen an, die deutlich kurzfristiger vorliegen können. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Zeitbedarf.
Vereinfachte Bewertungen (z. B. nach VEWV) starten ab 4.800 Euro zzgl. USt. Der genaue Aufwand hängt von Komplexität, Bewertungsanlass und dem benötigten Standard ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, individuell zugeschnittenes Angebot mit klarer Aufwandsschätzung.
Immer dann, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen von einem objektiven Unternehmenswert abhängen: beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen, bei steuerlichen Vorgängen (Erbschaft, Schenkung, Wegzug), bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, in Streitigkeiten oder vor Gericht sowie bei der Planung einer Unternehmensnachfolge. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz, stärkt Ihre Verhandlungsposition und verhindert steuerliche oder rechtliche Nachteile.
.jpg)
.jpg)
.jpg)
.avif)