Impairment Test (IFRS / IAS 36)
Der jährliche Impairment Test nach IAS 36 gehört zu den anspruchsvollsten Bewertungsaufgaben im IFRS-Abschluss. Valuation Partners ermittelt den erzielbaren Betrag Ihrer zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) – prüfungsfähig, IFRS-konform und kapitalmarktgerecht.

Bewertungskontext
Impairment Test nach IFRS und IAS 36 – Werthaltigkeitsprüfung für CGU und Goodwill
Goodwill aus Unternehmenserwerben nach IFRS 3 darf nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden, muss aber jährlich einem Impairment Test nach IAS 36 unterzogen werden. Dabei wird der Buchwert der CGU mit ihrem erzielbaren Betrag verglichen, der als Maximum aus Nutzungswert (Value in Use / VIU) und Nettoveräußerungserlösen (Fair Value Less Costs of Disposal / FVLCD) ermittelt wird. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ist eine Wertminderung zu erfassen.
Valuation Partners erstellt Impairment-Test-Modelle, die den höchsten Anforderungen der IFRS-Prüfungspraxis genügen. Wir modellieren den Nutzungswert auf Basis aktueller Cash-Flow-Planungen, bestimmen den Diskontierungssatz (WACC) IFRS-konform und dokumentieren sämtliche wesentlichen Annahmen gemäß IAS 36.134 für den Anhang. Das Ergebnis: Ein Bewertungsmodell, das der Abschlussprüfer ohne wesentliche Beanstandungen abnimmt.
- Jährlicher Impairment Test für Goodwill und CGUs nach IAS 36
- Ermittlung Value in Use (VIU) auf Basis aktueller Cash-Flow-Planung
- WACC-Ermittlung nach IFRS – Kapitalstruktur, Beta, Risikoaufschläge
- Sensitivity Analysis und Terminal Value-Ermittlung
- Anhangsangaben nach IAS 36.134 ff.
- Prüfungsfähige Modellierung und enge Abstimmung mit dem Abschlussprüfer
Relevante Methoden für diesen Anlass
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Vereinfachtes Ertragswertverfahren (VEWV)
Das Vereinfachte Ertragswertverfahren (VEWV) ist die gesetzlich vorgesehene Standardmethode für die steuerliche Bewertung von Unternehmen und Anteilen. Es ist schnell anwendbar – führt aber häufig zu überhöhten Werten und damit zu vermeidbarer Steuerbelastung.
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IDW S1 – Objektiviertes Ertragswertverfahren
Das IDW S1-Gutachten ist der höchste Standard in der deutschen Unternehmensbewertung. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar, von Gerichten und Behörden anerkannt – und die einzige Methode, die in allen kritischen Situationen rechtssicher standhält.
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DCF / Discounted Cash Flow-Verfahren
Das Discounted Cash Flow-Verfahren ist international der Standard für Unternehmensbewertungen in M&A-Transaktionen. Es bewertet ein Unternehmen auf Basis abgezinster freier Cashflows – transparent, zukunftsorientiert und kapitalmarktkonform.
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Multiplikatorverfahren (Market Approach)
Das Multiplikatorverfahren bewertet ein Unternehmen durch Vergleich mit Transaktionspreisen oder Börsenbewertungen ähnlicher Unternehmen. Es liefert schnelle Orientierung und einen marktnormierten Wertanker – und ist in der M&A-Praxis unverzichtbar.
Bereit für Ihre Bewertung?
Dr. Martin Moll
WP / StB
Leonard Lissowski
Valuation Specialist
Häufige Fragen
Eine Unternehmensbewertung ist kein Datenblatt. Sie ist die Grundlage, auf der Finanzämter Steuern festsetzen, Gerichte über Abfindungen entscheiden, Käufer Kaufpreise begründen und Erben über Vermögen verhandeln. Wer hier am Honorar spart, kauft sich keine günstige Bewertung – sondern ein Folgekosten-Risiko in fünf- bis siebenstelliger Höhe. Das Finanzamt verwirft methodisch unsaubere Wertgutachten regelmäßig, gerichtsfeste Bewertungen müssen jedem Anfechtungsversuch standhalten, und eine fehlerhafte Kaufpreisallokation kann Impairment-Lawinen in der Folgebilanzierung auslösen. Genau deshalb gibt es Valuation Partners.
Ja. Wir bieten StB und WP die Möglichkeit, Unternehmensbewertungen in gemeinsamer Leistungserbringung auszulagern. Kanzleien können so ihren Mandanten valide Bewertungen anbieten, ohne eigene Kapazitäten aufzubauen. Sprechen Sie uns gerne auf eine Kooperationsvereinbarung an.
Eine indikative Bewertung liefert schnell eine fundierte Werteinschätzung – ideal für erste Verhandlungen oder interne Entscheidungen. Ein IDW S1-Gutachten ist ein formelles Sachverständigengutachten nach höchsten fachlichen Standards. Es ist objektiv nachvollziehbar und eignet sich für Gerichte, Finanzbehörden und gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen.
Je nach Umfang und Komplexität zwischen zwei und sechs Wochen ab Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Bei zeitkritischen Anlässen bieten wir schnelle indikative Ersteinschätzungen an, die deutlich kurzfristiger vorliegen können. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Zeitbedarf.
Vereinfachte Bewertungen (z. B. nach VEWV) starten ab 4.800 Euro zzgl. USt. Der genaue Aufwand hängt von Komplexität, Bewertungsanlass und dem benötigten Standard ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, individuell zugeschnittenes Angebot mit klarer Aufwandsschätzung.
Immer dann, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen von einem objektiven Unternehmenswert abhängen: beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen, bei steuerlichen Vorgängen (Erbschaft, Schenkung, Wegzug), bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, in Streitigkeiten oder vor Gericht sowie bei der Planung einer Unternehmensnachfolge. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz, stärkt Ihre Verhandlungsposition und verhindert steuerliche oder rechtliche Nachteile.
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