Steuern, Rechnungslegung & Bewertungspflichten

Impairment / Werthaltigkeitsprüfung (HGB)

Auch nach HGB müssen Beteiligungen, Goodwill und bestimmte Sachanlagen auf ihre Werthaltigkeit geprüft werden. Valuation Partners liefert die Bewertungsgrundlage für eine prüfungskonforme Abwertungsentscheidung – oder für den Verzicht darauf.

Gespräch vereinbaren

Bewertungen im Venture-Capital-Kontext

Werthaltigkeitsprüfung und Impairment-Test nach HGB – Beteiligungen und Goodwill korrekt bewerten

Nach HGB gilt das strenge Niederstwertprinzip: Ist der Wert eines Vermögensgegenstands dauerhaft gesunken, muss er abgeschrieben werden. Für Beteiligungen an Tochtergesellschaften, assoziierte Unternehmen und Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen erfordert die Werthaltigkeitsprüfung eine fundierte Unternehmensbewertung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens.

Valuation Partners erstellt Werthaltigkeitsgutachten für den Jahresabschluss – eng abgestimmt mit dem abschlussprüfenden Wirtschaftsprüfer. Wir dokumentieren sowohl den beizulegenden Wert nach HGB als auch die Grundlagen der Werthaltigkeitsentscheidung und stellen sicher, dass das Gutachten die Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers unterstützt.

  • Werthaltigkeitsprüfung für Beteiligungen nach HGB § 253
  • Goodwill-Bewertung und planmäßige/außerplanmäßige Abschreibung
  • Bewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
  • Enge Abstimmung mit dem abschlussprüfenden Wirtschaftsprüfer
  • Dokumentation der Werthaltigkeitsentscheidung für den Jahresabschluss
  • Prüfung, ob Zuschreibungspflicht bei gestiegenem Wert besteht

Relevante Methoden für diesen Anlass

Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing eli mattis sit phasellus mollis sit aliquam sit nullam.

IDW S1 – Objektiviertes Ertragswertverfahren
DCF / Discounted Cash Flow-Verfahren
Substanzwertverfahren

Bereit für Ihre Bewertung?

Sprechen Sie direkt mit den Partnern — kostenlos und unverbindlich.
Erstgespräch vereinbaren
Dr Martin Moll Image

Dr. Martin Moll

StB / WP

Leonard Lissowski Image

Leonard Lissowski

Ext. Advisor

Häufige Fragen

Arbeitet Valuation Partners auch mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen?

Ja. Wir bieten StB und WP die Möglichkeit, Unternehmensbewertungen auszulagern – als White-Label-Leistung oder in gemeinsamer Leistungserbringung. Kanzleien können so ihren Mandanten valide Bewertungen anbieten, ohne eigene Kapazitäten aufzubauen. Sprechen Sie uns gerne auf eine Kooperationsvereinbarung an.

Welche Unterlagen werden für eine Unternehmensbewertung benötigt?

In der Regel: die letzten drei Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, eine integrierte Unternehmensplanung (GuV, Bilanz, Cashflow für 3–5 Jahre), relevante Verträge sowie Informationen zu Sondereffekten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Datenerhebungsprozess.

Was ist der Unterschied zwischen einer indikativen Bewertung und einem IDW S1-Gutachten?

Eine indikative Bewertung liefert schnell eine fundierte Werteinschätzung – ideal für erste Verhandlungen oder interne Entscheidungen. Ein IDW S1-Gutachten ist ein formelles Sachverständigengutachten nach höchsten fachlichen Standards. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar und eignet sich für Gerichte, Finanzbehörden und gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen.

Wie lange dauert eine Unternehmensbewertung?

Je nach Umfang und Komplexität zwischen zwei und sechs Wochen ab Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Bei zeitkritischen Anlässen bieten wir schnelle indikative Ersteinschätzungen an, die deutlich kurzfristiger vorliegen können. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Zeitbedarf.

Was kostet eine Unternehmensbewertung bei Valuation Partners?

Vereinfachte Bewertungen (z. B. nach VEWV) starten ab 4.800 Euro zzgl. USt. Der genaue Aufwand hängt von Komplexität, Bewertungsanlass und dem benötigten Standard ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, individuell zugeschnittenes Angebot mit klarer Aufwandsschätzung.

Wann brauche ich eine professionelle Unternehmensbewertung?

Immer dann, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen von einem objektiven Unternehmenswert abhängen: beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen, bei steuerlichen Vorgängen (Erbschaft, Schenkung, Wegzug), bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, in Streitigkeiten oder vor Gericht sowie bei der Planung einer Unternehmensnachfolge. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz, stärkt Ihre Verhandlungsposition und verhindert steuerliche oder rechtliche Nachteile.