Gesellschafterwechsel (intern)
Wenn Gesellschaftsanteile intern den Eigentümer wechseln – sei es durch Kauf, Schenkung, Einziehung oder Nachfolge – muss der Wert der Anteile fair und rechtssicher bestimmt werden. Sonst entstehen Konflikte, steuerliche Risiken oder Haftungsfragen.

Bewertungen im Venture-Capital-Kontext
Unternehmensbewertung beim Gesellschafterwechsel – faire Wertermittlung für interne Anteilsübertragungen
Interne Gesellschafterwechsel sind in der Praxis häufiger als externe Transaktionen: Ein Mitgründer möchte ausscheiden, ein Erbe tritt in die Gesellschaft ein, ein Mitarbeiter erhält Anteile im Rahmen eines Beteiligungsprogramms, oder ein bestehender Gesellschafter erhöht seinen Anteil. All diese Vorgänge erfordern eine nachvollziehbare Wertfeststellung – sowohl aus gesellschaftsrechtlichen als auch aus steuerlichen Gründen.
Valuation Partners erstellt Bewertungen für interne Anteilsübertragungen, die sowohl die Anforderungen des Gesellschaftsvertrags als auch die Vorgaben des Steuerrechts (insbesondere §§ 15–17 EStG, BewG) erfüllen. Wir beraten Sie dabei auch zu den Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus der Wahl des Bewertungsverfahrens und des Übertragungspreises ergeben.
- Bewertung bei Anteilskauf und -verkauf zwischen Gesellschaftern
- Wertermittlung bei Anteilseinziehung und Ablöse ausscheidender Gesellschafter
- Einhaltung gesellschaftsvertraglicher Bewertungsklauseln
- Steuerliche Anerkennungsfähigkeit des Wertansatzes (§§ 15–17 EStG, BewG)
- Bewertung bei Beteiligung von Mitarbeitern oder Familienmitgliedern
- Belastbar für notarielle Beurkundung und Finanzamt
Relevante Methoden für diesen Anlass
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Multiplikatorverfahren (Market Approach)
Das Multiplikatorverfahren bewertet ein Unternehmen durch Vergleich mit Transaktionspreisen oder Börsenbewertungen ähnlicher Unternehmen. Es liefert schnelle Orientierung und einen marktnormierten Wertanker – und ist in der M&A-Praxis unverzichtbar.
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DCF / Discounted Cash Flow-Verfahren
Das Discounted Cash Flow-Verfahren ist international der Standard für Unternehmensbewertungen in M&A-Transaktionen. Es bewertet ein Unternehmen auf Basis abgezinster freier Cashflows – transparent, zukunftsorientiert und kapitalmarktkonform.
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IDW S1 – Objektiviertes Ertragswertverfahren
Das IDW S1-Gutachten ist der höchste Standard in der deutschen Unternehmensbewertung. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar, von Gerichten und Behörden anerkannt – und die einzige Methode, die in allen kritischen Situationen rechtssicher standhält.
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Vereinfachtes Ertragswertverfahren (VEWV)
Das Vereinfachte Ertragswertverfahren (VEWV) ist die gesetzlich vorgesehene Standardmethode für die steuerliche Bewertung von Unternehmen und Anteilen. Es ist schnell anwendbar – führt aber häufig zu überhöhten Werten und damit zu vermeidbarer Steuerbelastung.
Bereit für Ihre Bewertung?
Dr. Martin Moll
StB / WP
Leonard Lissowski
Ext. Advisor
Häufige Fragen
Ja. Wir bieten StB und WP die Möglichkeit, Unternehmensbewertungen auszulagern – als White-Label-Leistung oder in gemeinsamer Leistungserbringung. Kanzleien können so ihren Mandanten valide Bewertungen anbieten, ohne eigene Kapazitäten aufzubauen. Sprechen Sie uns gerne auf eine Kooperationsvereinbarung an.
In der Regel: die letzten drei Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, eine integrierte Unternehmensplanung (GuV, Bilanz, Cashflow für 3–5 Jahre), relevante Verträge sowie Informationen zu Sondereffekten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Datenerhebungsprozess.
Eine indikative Bewertung liefert schnell eine fundierte Werteinschätzung – ideal für erste Verhandlungen oder interne Entscheidungen. Ein IDW S1-Gutachten ist ein formelles Sachverständigengutachten nach höchsten fachlichen Standards. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar und eignet sich für Gerichte, Finanzbehörden und gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen.
Je nach Umfang und Komplexität zwischen zwei und sechs Wochen ab Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Bei zeitkritischen Anlässen bieten wir schnelle indikative Ersteinschätzungen an, die deutlich kurzfristiger vorliegen können. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Zeitbedarf.
Vereinfachte Bewertungen (z. B. nach VEWV) starten ab 4.800 Euro zzgl. USt. Der genaue Aufwand hängt von Komplexität, Bewertungsanlass und dem benötigten Standard ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, individuell zugeschnittenes Angebot mit klarer Aufwandsschätzung.
Immer dann, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen von einem objektiven Unternehmenswert abhängen: beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen, bei steuerlichen Vorgängen (Erbschaft, Schenkung, Wegzug), bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, in Streitigkeiten oder vor Gericht sowie bei der Planung einer Unternehmensnachfolge. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz, stärkt Ihre Verhandlungsposition und verhindert steuerliche oder rechtliche Nachteile.
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