Insolvenz & StaRUG-Verfahren
In Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ist die Unternehmensbewertung ein zentrales Instrument für die Gläubigerschutzprüfung und die Verteilung. Valuation Partners erstellt belastbare Bewertungen für alle Phasen des Insolvenz- und StaRUG-Verfahrens.

Bewertungen im Venture-Capital-Kontext
Unternehmensbewertung in Insolvenz und StaRUG – Fortführungs- und Zerschlagungswert für Sanierungsverfahren
In Insolvenzverfahren und präventiven Restrukturierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) spielen Unternehmensbewertungen eine zentrale Rolle: für die Gläubigerschutzprüfung (beste Alternative = Liquidation?), für die Bewertung von Sanierungsplanauszahlungen, für die Ermittlung von Abfindungen bei Planwiderspruch und für die Verteilung unter den Gläubigern.
Valuation Partners ist vertraut mit den Besonderheiten der Bewertung in der Krise: Fortführungswert vs. Zerschlagungswert, Mindestbeteiligungsschutz nach StaRUG, Bewertung unter Unsicherheit und die Anforderungen der Restrukturierungsrichter. Wir arbeiten effizient und unter Zeitdruck – wie es Sanierungs- und Insolvenzsituationen erfordern.
- Fortführungswert und Zerschlagungswert für Insolvenzverfahren
- Best-Interest-Test nach StaRUG (§ 64): Gläubiger besser als bei Liquidation?
- Bewertung für Restrukturierungsplan und Planangebot
- Minderheitenschutz-Bewertung bei betroffenen Gläubigern
- Enge Abstimmung mit Insolvenzverwalter oder Restrukturierungsbeauftragtem
- Schnelle Bearbeitung bei zeitkritischen Sanierungs-Deadlines
Relevante Methoden für diesen Anlass
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Multiplikatorverfahren (Market Approach)
Das Multiplikatorverfahren bewertet ein Unternehmen durch Vergleich mit Transaktionspreisen oder Börsenbewertungen ähnlicher Unternehmen. Es liefert schnelle Orientierung und einen marktnormierten Wertanker – und ist in der M&A-Praxis unverzichtbar.
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DCF / Discounted Cash Flow-Verfahren
Das Discounted Cash Flow-Verfahren ist international der Standard für Unternehmensbewertungen in M&A-Transaktionen. Es bewertet ein Unternehmen auf Basis abgezinster freier Cashflows – transparent, zukunftsorientiert und kapitalmarktkonform.
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IDW S1 – Objektiviertes Ertragswertverfahren
Das IDW S1-Gutachten ist der höchste Standard in der deutschen Unternehmensbewertung. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar, von Gerichten und Behörden anerkannt – und die einzige Methode, die in allen kritischen Situationen rechtssicher standhält.
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Vereinfachtes Ertragswertverfahren (VEWV)
Das Vereinfachte Ertragswertverfahren (VEWV) ist die gesetzlich vorgesehene Standardmethode für die steuerliche Bewertung von Unternehmen und Anteilen. Es ist schnell anwendbar – führt aber häufig zu überhöhten Werten und damit zu vermeidbarer Steuerbelastung.
Bereit für Ihre Bewertung?
Dr. Martin Moll
StB / WP
Leonard Lissowski
Ext. Advisor
Häufige Fragen
Ja. Wir bieten StB und WP die Möglichkeit, Unternehmensbewertungen auszulagern – als White-Label-Leistung oder in gemeinsamer Leistungserbringung. Kanzleien können so ihren Mandanten valide Bewertungen anbieten, ohne eigene Kapazitäten aufzubauen. Sprechen Sie uns gerne auf eine Kooperationsvereinbarung an.
In der Regel: die letzten drei Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, eine integrierte Unternehmensplanung (GuV, Bilanz, Cashflow für 3–5 Jahre), relevante Verträge sowie Informationen zu Sondereffekten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Datenerhebungsprozess.
Eine indikative Bewertung liefert schnell eine fundierte Werteinschätzung – ideal für erste Verhandlungen oder interne Entscheidungen. Ein IDW S1-Gutachten ist ein formelles Sachverständigengutachten nach höchsten fachlichen Standards. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar und eignet sich für Gerichte, Finanzbehörden und gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen.
Je nach Umfang und Komplexität zwischen zwei und sechs Wochen ab Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Bei zeitkritischen Anlässen bieten wir schnelle indikative Ersteinschätzungen an, die deutlich kurzfristiger vorliegen können. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Zeitbedarf.
Vereinfachte Bewertungen (z. B. nach VEWV) starten ab 4.800 Euro zzgl. USt. Der genaue Aufwand hängt von Komplexität, Bewertungsanlass und dem benötigten Standard ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, individuell zugeschnittenes Angebot mit klarer Aufwandsschätzung.
Immer dann, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen von einem objektiven Unternehmenswert abhängen: beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen, bei steuerlichen Vorgängen (Erbschaft, Schenkung, Wegzug), bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, in Streitigkeiten oder vor Gericht sowie bei der Planung einer Unternehmensnachfolge. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz, stärkt Ihre Verhandlungsposition und verhindert steuerliche oder rechtliche Nachteile.
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