Purchase Price Allocation (PPA)
Nach einem Unternehmenserwerb müssen der gezahlte Kaufpreis auf die erworbenen Vermögenswerte und Schulden allokiert werden. Diese Kaufpreisaufteilung (PPA) ist ein komplexer Bewertungsvorgang mit erheblichen bilanziellen Auswirkungen – und erfordert spezialisiertes Bewertungs-Know-how.

Bewertungskontext
Purchase Price Allocation (PPA) bei Unternehmenskäufen – Bewertung erworbener Vermögenswerte nach HGB und IFRS
Die Purchase Price Allocation ist ein Pflichtvorgang nach IFRS 3 (Business Combinations) und sinnvoll auch im HGB-Kontext: Der gezahlte Kaufpreis wird auf die identifizierten Vermögenswerte (Assets) und Schulden des erworbenen Unternehmens aufgeteilt. Dabei müssen auch bislang nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte – Marken, Kundenstämme, Technologien, Auftragsbestände – separat bewertet und angesetzt werden. Der Restbetrag ergibt den bilanziellen Goodwill.
Valuation Partners bewertet alle relevanten Vermögenswerte im Rahmen der PPA: identifizierbare immaterielle Werte (nach IFRS 3 / IDW RS HFA 40), Sachanlagen, Finanzinstrumente und Verbindlichkeiten. Die korrekte PPA ist entscheidend für die spätere Goodwill-Allokation und den Impairment Test (IAS 36). Wir liefern prüfungsfähige Bewertungsmodelle, die die Anforderungen des abschlussprüfenden Wirtschaftsprüfers erfüllen.
- PPA nach IFRS 3 und HGB – prüfungsfähig und Wirtschaftsprüfer-konform
- Identifikation und Bewertung immaterieller Vermögenswerte (Customer Lists, Brands, IP)
- Kaufpreisaufteilung auf alle Assets und Liabilities
- Goodwill-Ermittlung und Cash Generating Unit (CGU) Allokation
- Dokumentation für Erstkonsolidierung und Anhangsangaben
- Enge Abstimmung mit Wirtschaftsprüfer und Kaufmännischer Leitung
Relevante Methoden für diesen Anlass
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Vereinfachtes Ertragswertverfahren (VEWV)
Das Vereinfachte Ertragswertverfahren (VEWV) ist die gesetzlich vorgesehene Standardmethode für die steuerliche Bewertung von Unternehmen und Anteilen. Es ist schnell anwendbar – führt aber häufig zu überhöhten Werten und damit zu vermeidbarer Steuerbelastung.
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IDW S1 – Objektiviertes Ertragswertverfahren
Das IDW S1-Gutachten ist der höchste Standard in der deutschen Unternehmensbewertung. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar, von Gerichten und Behörden anerkannt – und die einzige Methode, die in allen kritischen Situationen rechtssicher standhält.
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DCF / Discounted Cash Flow-Verfahren
Das Discounted Cash Flow-Verfahren ist international der Standard für Unternehmensbewertungen in M&A-Transaktionen. Es bewertet ein Unternehmen auf Basis abgezinster freier Cashflows – transparent, zukunftsorientiert und kapitalmarktkonform.
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Multiplikatorverfahren (Market Approach)
Das Multiplikatorverfahren bewertet ein Unternehmen durch Vergleich mit Transaktionspreisen oder Börsenbewertungen ähnlicher Unternehmen. Es liefert schnelle Orientierung und einen marktnormierten Wertanker – und ist in der M&A-Praxis unverzichtbar.
Bereit für Ihre Bewertung?
Dr. Martin Moll
WP / StB
Leonard Lissowski
Valuation Specialist
Häufige Fragen
Eine Unternehmensbewertung ist kein Datenblatt. Sie ist die Grundlage, auf der Finanzämter Steuern festsetzen, Gerichte über Abfindungen entscheiden, Käufer Kaufpreise begründen und Erben über Vermögen verhandeln. Wer hier am Honorar spart, kauft sich keine günstige Bewertung – sondern ein Folgekosten-Risiko in fünf- bis siebenstelliger Höhe. Das Finanzamt verwirft methodisch unsaubere Wertgutachten regelmäßig, gerichtsfeste Bewertungen müssen jedem Anfechtungsversuch standhalten, und eine fehlerhafte Kaufpreisallokation kann Impairment-Lawinen in der Folgebilanzierung auslösen. Genau deshalb gibt es Valuation Partners.
Ja. Wir bieten StB und WP die Möglichkeit, Unternehmensbewertungen in gemeinsamer Leistungserbringung auszulagern. Kanzleien können so ihren Mandanten valide Bewertungen anbieten, ohne eigene Kapazitäten aufzubauen. Sprechen Sie uns gerne auf eine Kooperationsvereinbarung an.
Eine indikative Bewertung liefert schnell eine fundierte Werteinschätzung – ideal für erste Verhandlungen oder interne Entscheidungen. Ein IDW S1-Gutachten ist ein formelles Sachverständigengutachten nach höchsten fachlichen Standards. Es ist objektiv nachvollziehbar und eignet sich für Gerichte, Finanzbehörden und gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen.
Je nach Umfang und Komplexität zwischen zwei und sechs Wochen ab Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Bei zeitkritischen Anlässen bieten wir schnelle indikative Ersteinschätzungen an, die deutlich kurzfristiger vorliegen können. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Zeitbedarf.
Vereinfachte Bewertungen (z. B. nach VEWV) starten ab 4.800 Euro zzgl. USt. Der genaue Aufwand hängt von Komplexität, Bewertungsanlass und dem benötigten Standard ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, individuell zugeschnittenes Angebot mit klarer Aufwandsschätzung.
Immer dann, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen von einem objektiven Unternehmenswert abhängen: beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen, bei steuerlichen Vorgängen (Erbschaft, Schenkung, Wegzug), bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, in Streitigkeiten oder vor Gericht sowie bei der Planung einer Unternehmensnachfolge. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz, stärkt Ihre Verhandlungsposition und verhindert steuerliche oder rechtliche Nachteile.
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