Steuern, Rechnungslegung & Bewertungspflichten

Purchase Price Allocation (PPA) – IFRS 3

Jeder Unternehmenserwerb nach IFRS erfordert eine vollständige Kaufpreisaufteilung gemäß IFRS 3. Dabei müssen auch nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte erstmals angesetzt werden. Valuation Partners liefert die prüfungsfähige Bewertungsgrundlage für Ihre Erstkonsolidierung.

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Bewertungskontext

Purchase Price Allocation nach IFRS 3 – Identifikation und Bewertung immaterieller Vermögenswerte

IFRS 3 (Business Combinations) verlangt nach einem Unternehmenserwerb die vollständige Kaufpreisallokation auf alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens. Im Zentrum steht dabei die Identifikation und Bewertung immaterieller Vermögenswerte, die bislang nicht bilanziert waren – Kundenstämme, Technologien, Auftragsbestände, Marken, Lizenzen. Nur der nach dieser Allokation verbleibende Betrag bildet den bilanzierten Goodwill.

Eine sorgfältige PPA nach IFRS 3 ist nicht nur eine Bilanzpflicht – sie hat auch erhebliche Ergebnisauswirkungen: Immaterielle Vermögenswerte werden über ihre Nutzungsdauer amortisiert und beeinflussen künftige EBIT-Ergebnisse. Goodwill hingegen wird nicht amortisiert, dafür aber jährlich einem Impairment Test unterzogen. Die Entscheidung, wie viel auf Goodwill und wie viel auf identifizierbare Assets entfällt, hat damit langfristige Bedeutung.

  • Identifikation aller identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte gemäß IFRS 3
  • Bewertung von Customer Lists, Brands, Technologies, Order Backlogs nach IPRD
  • Goodwill-Ermittlung und CGU-Allokation für späteren Impairment Test
  • Prüfungsfähige Dokumentation für Abschlussprüfer und Anhang
  • Berücksichtigung steuerlicher latenter Steuern (Deferred Taxes auf PPA-Aufstockungen)
  • Messwertperiode (Measurement Period) nach IFRS 3 optimal nutzen

Relevante Methoden für diesen Anlass

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Dr. Martin Moll

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Leonard Lissowski

Valuation Specialist

Häufige Fragen

Was unterscheidet Valuation Partners und warum ist eine billige Bewertung am Ende oft teurer?

Eine Unternehmensbewertung ist kein Datenblatt. Sie ist die Grundlage, auf der Finanzämter Steuern festsetzen, Gerichte über Abfindungen entscheiden, Käufer Kaufpreise begründen und Erben über Vermögen verhandeln. Wer hier am Honorar spart, kauft sich keine günstige Bewertung – sondern ein Folgekosten-Risiko in fünf- bis siebenstelliger Höhe. Das Finanzamt verwirft methodisch unsaubere Wertgutachten regelmäßig, gerichtsfeste Bewertungen müssen jedem Anfechtungsversuch standhalten, und eine fehlerhafte Kaufpreisallokation kann Impairment-Lawinen in der Folgebilanzierung auslösen. Genau deshalb gibt es Valuation Partners.

Arbeitet Valuation Partners auch mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen?

Ja. Wir bieten StB und WP die Möglichkeit, Unternehmensbewertungen in gemeinsamer Leistungserbringung auszulagern. Kanzleien können so ihren Mandanten valide Bewertungen anbieten, ohne eigene Kapazitäten aufzubauen. Sprechen Sie uns gerne auf eine Kooperationsvereinbarung an.

Was ist der Unterschied zwischen einer indikativen Bewertung und einem IDW S1-Gutachten?

Eine indikative Bewertung liefert schnell eine fundierte Werteinschätzung – ideal für erste Verhandlungen oder interne Entscheidungen. Ein IDW S1-Gutachten ist ein formelles Sachverständigengutachten nach höchsten fachlichen Standards. Es ist objektiv nachvollziehbar und eignet sich für Gerichte, Finanzbehörden und gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen.

Wie lange dauert eine Unternehmensbewertung?

Je nach Umfang und Komplexität zwischen zwei und sechs Wochen ab Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Bei zeitkritischen Anlässen bieten wir schnelle indikative Ersteinschätzungen an, die deutlich kurzfristiger vorliegen können. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Zeitbedarf.

Was kostet eine Unternehmensbewertung bei Valuation Partners?

Vereinfachte Bewertungen (z. B. nach VEWV) starten ab 4.800 Euro zzgl. USt. Der genaue Aufwand hängt von Komplexität, Bewertungsanlass und dem benötigten Standard ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, individuell zugeschnittenes Angebot mit klarer Aufwandsschätzung.

Wann brauche ich eine professionelle Unternehmensbewertung?

Immer dann, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen von einem objektiven Unternehmenswert abhängen: beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen, bei steuerlichen Vorgängen (Erbschaft, Schenkung, Wegzug), bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, in Streitigkeiten oder vor Gericht sowie bei der Planung einer Unternehmensnachfolge. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz, stärkt Ihre Verhandlungsposition und verhindert steuerliche oder rechtliche Nachteile.