Verrechnungspreisbewertung
Verrechnungspreise müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz genügen – besonders bei der Übertragung von Technologien, Marken, Kundenstämmen oder bei Funktionsverlagerungen. Valuation Partners liefert belastbare Bewertungsgrundlagen für Ihre Verrechnungspreisdokumentation.

Bewertungskontext
Verrechnungspreisbewertung – fremdvergleichskonforme Bewertung konzerninterner Transaktionen
Die Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter für Verrechnungspreiszwecke gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben im internationalen Steuerrecht. Die OECD BEPS-Leitlinien (insbesondere Kapitel VI und IX) stellen hohe Anforderungen an den Nachweis fremdvergleichskonformer Preise für IP-Transaktionen, Lizenzen und Funktionsverlagerungen. Finanzbehörden prüfen diese Transaktionen mit zunehmendem Fokus.
Valuation Partners erstellt Bewertungsgutachten für konzerninterne Transaktionen – speziell für die Übertragung oder Lizenzierung von immateriellen Vermögenswerten (Marken, Patente, Know-how, Kundenstämme) sowie für Funktionsverlagerungen nach § 1 Abs. 3b AStG. Die Gutachten dienen als Basis für die Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO und schützen vor Korrekturen im Betriebsprüfungsfall.
- Bewertung von IP, Lizenzen und immateriellen Werten für TP-Zwecke
- Fremdvergleichsnachweis nach OECD BEPS Kapitel VI und AStG
- Funktionsverlagerungsbewertung nach § 1 Abs. 3b AStG
- Transferpaket-Bewertung bei Verlagerung von Unternehmenstätigkeiten
- Dokumentationsgrundlage für Master File / Local File nach § 90 AO
- Betriebsprüfungssichere Bewertungsbasis – Minimierung von TP-Korrekturen
Relevante Methoden für diesen Anlass
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Vereinfachtes Ertragswertverfahren (VEWV)
Das Vereinfachte Ertragswertverfahren (VEWV) ist die gesetzlich vorgesehene Standardmethode für die steuerliche Bewertung von Unternehmen und Anteilen. Es ist schnell anwendbar – führt aber häufig zu überhöhten Werten und damit zu vermeidbarer Steuerbelastung.
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IDW S1 – Objektiviertes Ertragswertverfahren
Das IDW S1-Gutachten ist der höchste Standard in der deutschen Unternehmensbewertung. Es ist intersubjektiv nachvollziehbar, von Gerichten und Behörden anerkannt – und die einzige Methode, die in allen kritischen Situationen rechtssicher standhält.
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DCF / Discounted Cash Flow-Verfahren
Das Discounted Cash Flow-Verfahren ist international der Standard für Unternehmensbewertungen in M&A-Transaktionen. Es bewertet ein Unternehmen auf Basis abgezinster freier Cashflows – transparent, zukunftsorientiert und kapitalmarktkonform.
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Multiplikatorverfahren (Market Approach)
Das Multiplikatorverfahren bewertet ein Unternehmen durch Vergleich mit Transaktionspreisen oder Börsenbewertungen ähnlicher Unternehmen. Es liefert schnelle Orientierung und einen marktnormierten Wertanker – und ist in der M&A-Praxis unverzichtbar.
Bereit für Ihre Bewertung?
Dr. Martin Moll
WP / StB
Leonard Lissowski
Valuation Specialist
Häufige Fragen
Eine Unternehmensbewertung ist kein Datenblatt. Sie ist die Grundlage, auf der Finanzämter Steuern festsetzen, Gerichte über Abfindungen entscheiden, Käufer Kaufpreise begründen und Erben über Vermögen verhandeln. Wer hier am Honorar spart, kauft sich keine günstige Bewertung – sondern ein Folgekosten-Risiko in fünf- bis siebenstelliger Höhe. Das Finanzamt verwirft methodisch unsaubere Wertgutachten regelmäßig, gerichtsfeste Bewertungen müssen jedem Anfechtungsversuch standhalten, und eine fehlerhafte Kaufpreisallokation kann Impairment-Lawinen in der Folgebilanzierung auslösen. Genau deshalb gibt es Valuation Partners.
Ja. Wir bieten StB und WP die Möglichkeit, Unternehmensbewertungen in gemeinsamer Leistungserbringung auszulagern. Kanzleien können so ihren Mandanten valide Bewertungen anbieten, ohne eigene Kapazitäten aufzubauen. Sprechen Sie uns gerne auf eine Kooperationsvereinbarung an.
Eine indikative Bewertung liefert schnell eine fundierte Werteinschätzung – ideal für erste Verhandlungen oder interne Entscheidungen. Ein IDW S1-Gutachten ist ein formelles Sachverständigengutachten nach höchsten fachlichen Standards. Es ist objektiv nachvollziehbar und eignet sich für Gerichte, Finanzbehörden und gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen.
Je nach Umfang und Komplexität zwischen zwei und sechs Wochen ab Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Bei zeitkritischen Anlässen bieten wir schnelle indikative Ersteinschätzungen an, die deutlich kurzfristiger vorliegen können. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Zeitbedarf.
Vereinfachte Bewertungen (z. B. nach VEWV) starten ab 4.800 Euro zzgl. USt. Der genaue Aufwand hängt von Komplexität, Bewertungsanlass und dem benötigten Standard ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes, individuell zugeschnittenes Angebot mit klarer Aufwandsschätzung.
Immer dann, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen von einem objektiven Unternehmenswert abhängen: beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen, bei steuerlichen Vorgängen (Erbschaft, Schenkung, Wegzug), bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, in Streitigkeiten oder vor Gericht sowie bei der Planung einer Unternehmensnachfolge. Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz, stärkt Ihre Verhandlungsposition und verhindert steuerliche oder rechtliche Nachteile.
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